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Häufige Fragen und Antworten

Abteilung Einwohnerkontrolle:
 
 
Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Sarmenstorf an. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
 
Schweizer Staatsangehörige:
-        Heimatschein (Hauptwohnsitz)
-         Heimatausweis (Nebenwohnsitz)
-         Krankenkassenausweis
-         Mietvertrag
-         Familienbüchlein/Familienausweis (bei Zuzug mit Kindern)
 
Ausländische Staatsangehörige:
EU / EFTA - Staaten
-         Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
-         gültiger Reisepass
-         Ausländerausweis (wenn vorhanden)
-         1 Passfoto (bei Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton)
-         Krankenkassennachweis (schweizerische Krankenversicherung)
-   Mietvertrag 
 
Drittstaaten
-         Ermächtigung zur Visumerteilung (Einreiseerlaubnis) / Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
-         gültiger Reisepass
-         Ausländerausweis (wenn vorhanden)
-         Auskunftsblatt Kantonswechsel (bei Kantonswechsel)
-         Krankenkassennachweis (schweizerische Krankenversicherung)
-   Mietvertrag 
 
Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Sarmenstorf ab. Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
 
Schweizer Staatsangehörige:
·         Meldebestätigung für Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz (bzw. frühere Formulare: Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
 
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.
 
Ausländische Staatsangehörige:
·         Ausländerausweis
 
 
Welche Unterlagen benötige ich bei der Beantragung einer Identitätskarte?
Die Identitätskarte ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
·         aktuelles Passfoto (Kriterien siehe Fotomustertafel)
·         alte Identitätskarte (falls vorhanden)
 
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. der gesetzlichen Vertretung (Vormund) zu begleiten.
 
 
Wie lange dauert die Ausstellung einer Identitätskarte?
Die Ausstellung erfolgt innert 10 bis 15 Arbeitstagen.

Wie lange ist die Identitätskarte gültig?
Kinder und Jugendliche: 5 Jahre
Erwachsene: 10 Jahre
 
 
Was ist bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte zu tun?
Der Verlust oder Diebstahl eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Die Verlustanzeige ist bei der persönlichen Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle vorzulegen.
 
 
Abteilung Gemeindekanzlei:
 
Wenn Sie arbeitslos sind oder werden, melden Sie sich frühzeitig (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) persönlich bei der Gemeindekanzlei zur Arbeitsvermittlung (kostenlos) an.

Die weiteren Informationen sowie die Begleitung erfolgt durch die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Wohlen.
 
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Zentralstrasse 17
5610 Wohlen
 
Telefon: 056 619 50 80
Telefax: 056 619 50 88
 
 
Wann sind die Urnenöffnungszeiten?
Die Urnenöffnungszeiten im Foyer des Gemeindehauses sind folgende:
Samstag, 18.30 bis 19.30 Uhr
Sonntag, 09.00 bis 10.00 Uhr
 
 
Wo können Grundbuchauszüge bestellt werden?
Grundbuchauszüge können beim Grundbuchamt in Wohlen bestellt werden.
 
Grundbuchamt Bremgarten-Muri
Bezirk Bremgarten
Wilstrasse 2
Postfach 1412
5610 Wohlen 1
 
Telefon: 056 619 58 00
Telefax: 056 619 58 49
 

 

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