Sektionschef Sarmenstorf
(bis 31.12.2012)
Harold Baur-Müller
Seengerstrasse 19
5614 Sarmenstorf
056 667 12 77
Kreiskommando Aargau
079 242 33 34
Schweizer Armee
harold.baur@bluewin.ch
Kreiskommando Aargau (ab 01.01.2013)
Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando,
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
Meldepflicht
Auslandurlaub
Militärisch Meldepflichtige, die sich ins Ausland begeben, haben folgendes zu beachten:
Auslandaufenthalte bis höchstens 12 Monate
In diesem Fall benötigen Meldepflichtige keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionschef auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten:
- Sie sorgen für die Verbindung mit dem Sektionschef, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
- Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
- Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
- Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
Militärisch Meldepflichtige haben Änderungen von Personalien, des Berufs und der Wohnadresse sowie Verlust oder Beschädigung des Dienstbüchleins innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef zu melden.