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Reg. Oberstufe Oberes Seetal
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Kreisschule Oberes Seetal 
Der Gemeindeverband und die rechtliche Grundlage Das Schulgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 12. März 2000 geändert. Künftig sollen nicht nur die Bezirksschulen sondern auch die Real- und die Sekundarschulen sowie die weiteren Abteilungen der Oberstufe in Oberstufen-zentren mit mindestens 8 einklassigen Abteilungen zusammen gefasst werden. Die einzelnen Schulanlagen müssen mindestens 4 Abteilungen umfassen.
Heute besteht für die Oberstufe bereits eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Sarmenstorf, Fahrwangen, Meisterschwanden und Bettwil. Es be-standen in den letzten Jahren folgende Abteilungen:
· Meisterschwanden: 2 Realschulabteilungen, 2 bis 3 Sekundarschulabteilungen · Fahrwangen: 8 Bezirksschulabteilungen · Sarmenstorf: 2 Realschulabteilungen, 3 bis 4 Sekundarschulabteilungen
Die bestehenden Oberstufenschulen in Fahrwangen, Meisterschwanden und Sarmenstorf werden im heutigen Sinne weitergeführt. Die Gemeinden müssen die Zusammenarbeit nun auch rechtlich einwandfrei regeln. Dazu haben die Gemeinden Sarmenstorf, Bettwil, Fahrwangen und Meisterschwanden an ihren a.o. Einwohnergemeindeversammlungen vom 23. September 2005 einen Gemeindeverband gegründet und als Schulträger eingesetzt. Der Schulverband wird organisatorisch und finanziell von einem Verbandsvorstand geführt, welcher zusammen mit der Kreisschulpflege die Verantwortung für die Oberstufe übernimmt. Für die schulischen Belange ist die Kreisschulpflege zuständig, welche an die Stelle der örtlichen Schulpflegen tritt.
Grundsätzliches Mit der Bildung eines Gemeindeverbandes und der bisherigen, dezentralen Führung der Schulen aber unter einer zentralen Leitung (Verbandsvorstand und Kreisschulpflege) ist eine Lösung gefunden worden, die allseits befriedigt.
Klare Rechtsgrundlage Mit der Gründung eines Gemeindeverbandes und mit den Satzungen besteht eine klare Rechtsgrundlage. Der Gemeindeverband als Träger der Oberstufenschule erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit selber handlungsfähig. So stellt er zum Beispiel die Lehrkräfte an. Trotzdem sind in den Satzungen Möglichkeiten vorgesehen, dass die Gemeinden bzw. deren Stimmberechtigte in gewissen Situationen eingreifen können.
Die einzelnen Bestimmungen der Satzungen In den Satzungen ist das geregelt, was nicht in übergeordnetem Recht bereits enthalten ist. Die Satzungen sind bewusst als „Rahmengesetz“ gehalten, um nicht einengend zu wirken. Im Übrigen sind sie den Mustersatzungen des Kantons für Schulverbände angelehnt.
Die Satzungen mit Erläuterungen zu einzelnen Paragraphen (Auflageexemplar zur Einwohnergemeindeversammlung vom 23.09.2005) kann hier abgerufen werden.
Satzungen und Erläuterungen
Finanzielle und organisatorische Auswirkungen Finanziell sollte sich die neue Ordnung nicht entscheidend auswirken.
In organisatorischer Hinsicht stellt die neue Regelung eine Vereinfachung dar. Heute sind drei Schulpflegen zuständig. Die Schulpflege Fahrwangen ist für die Bezirksschule verantwortlich. Die Schulpflege Meisterschwanden und die Schulpflege Sarmenstorf sind je für ihre Real- und Sekundarschule zuständig. Künftig ist die gesamte Oberstufe mit allen Lehrkräften nur noch der Kreisschulpflege unterstellt.
Mit der Einsitznahme von je zwei Vertretern der Gemeinderäte Sarmenstorf, Meisterschwanden und Fahrwangen sowie einem Vertreter des Gemeinderates Bettwil im Verbandsvorstand können alle Gemeinden auf die Führung des Gemeindeverbandes und damit der Schule Einfluss nehmen.
Insgesamt bedeutet die neue Organisation für den Betriebsablauf eine klare Verbesserung.
Homepage: Kreisschule Oberes Seetal
Adressen Kreisschule Oberes Seetal
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