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Winterdienst – Keine Haftung für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen

26. November 2024
Winterdienst – Keine Haftung für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen

Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und –halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Der Winterdienst dankt für das Verständnis und die Mithilfe.

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