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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzberhörde am aktuellen Wohnsitz ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Sarmenstorf ist:

Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht (KESB)
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
Fax 056 648 75 50
familiengericht.bremgarten@ag.ch

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