Kopfzeile

Inhalt

Kapellen in Sarmenstorf

St. Anna-Kapelle

St. Annakapelle

Die St. Anna-Kapelle an der Schlüsselackerstrasse steht im Eigentum der Ortsbürgergemeinde. Sie wurde im Herbst 2017 einer sanften Renovation unterzogen. Die kleine Kapelle lädt zum Verweilen und Einkehren ein. Weitere Informationen finden Sie im Kapellenverzeichnis der Katholischen Landeskirche.

Spenden

Wollen Sie den künftigen Unterhalt der Kapelle mit einer Spende unterstützen? Die Ortsbürgergemeinde nimmt gerne Ihre Spenden entgegen. Das Spendenkonto lautet:

IBAN CH69 8073 6000 0011 7121 5, Raiffeisenbank Villmergen
Einwohnergemeinde Sarmenstorf, St. Annakapelle, Schilligasse 1, 5614 Sarmenstorf

Übrigens: Spenden an den Unterhalt und die Renovation der St. Anna-Kapelle können im Kanton Aargau in der Steuererklärung als freiwillige Zuwendungen abgezogen werden.

 

 

 

St. Wendelinskapelle

Wendelinskapelle

Unter dem in die Kirche ragenden Findling sollen nach der Legende zwei angelsächsische Wallfahrer, die von Wegelagerern enthauptet wurden und mit ihrem Kopf unter dem Arm ihre Reise fortsetzten, Unterschlupf gesucht haben. Im Spätmittelalter entstand hier unter Einbezug des Felsens eine kleine Kapelle von 5 m² Fläche. Nordseitig
war die Wohnung eines Einsiedlers angebaut. 1659 wurden die Bauten erneuert, 1748 entstand die heutige Anlage. Unter dem Findling steht der 1658 gefertigte Sarkophag, worin bis 1857 die Gebeine der Angelsachsen aufgebahrt lagen.

Die um 1650 erbaute St. Wendelinskapelle wurde im Jahr 2008 saniert. Sie kann für kirchliche und kulturelle Anlässe gemietet werden. Für die Vermietung ist das katholische Pfarramt zuständig.

Spenden

Die St. Wendelinskapelle wurde im Jahr 2008 einer Renovation unterzogen. Die Renovationskosten von rund 1.3 Mio. Franken wurden zur Hauptsache durch die Ortsbürgergemeinde getragen. Namhafte Beiträge an die Kosten stammten aber auch von Subventionen von Bund und Kanton, Beiträge der Römisch-Katholischen Kirche Sarmenstorf und der Landeskirche. Ferner konnte der Betrag von rund 70'000 Franken aus dem Renovationsfonds entnommen werden. Der Renovationsfonds besteht weiterhin, für künftige Renovationen. Der Renovationsfonds wird durch Gaben im Rahmen von Todesfällen oder Spenden generell geäufnet. Für Gaben im Rahmen von Todesfällen können Trauerkarten mit Einzahlungsschein bezogen werden. Zuständig ist Frau Brigitta Huppenbauer. Sie ist zugleich auch die Bewohnerin der angebauten Wohnung an der St. Wendelinskapelle und Hauswartin der Kapelle. Der Gemeinderat freut sich über Gaben und Spenden zu Gunsten des Renovationsfonds.

IBAN CH20 8073 6000 0011 7122 4, Raiffeisenbank Villmergen
Einwohnergemeinde Sarmenstorf, Fonds St. Wendelinskapelle, Schilligasse 1, 5614 Sarmenstorf

Übrigens: Spenden an den Unterhalt und die Renovation der St. Wendelinskapelle können im Kanton Aargau in der Steuererklärung als freiwillige Zuwendungen abgezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie im kantonalen Kapellenverzeichnis.

 

 

 

Icon