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Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich an oder nutzen Sie die Möglichkeit des e-Umzugs.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit oder scannen Sie die Unterlagen ein:

  • Heimatschein (Hauptwohnsitz)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Mietvertrag

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

Zuzug von einer Aargauer Gemeinde

  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel)
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Mietvertrag

 

Zuzug von einem anderen Kanton

  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel)
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Auskunftsblatt Kantonswechsel
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde

 

Zuzug vom Ausland

  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumerteilung
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde

 

WochenaufenthalterInnen

  • Heimatausweis der Einwohnerdienste des Wohnortes
  • Mietvertrag / Untermietvertrag

 

HundehalterInnen

  • Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis
    (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer)
  • Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.

 

 

Zugehörige Objekte

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