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AHV-Altersrente

Anpruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Rentenformulare und entsprechenden Merkblätter können bei der SVA Gemeindezweigstelle bezogen oder direkt auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau SVA heruntergeladen werden.

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