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Asylwesen

Personen, die vorläufig aufgenommen werden (Ausweis F – vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer) werden den Gemeinden zugewiesen. Alle Gemeinden im Kanton sind verpflichtet, entsprechend ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer aufzunehmen. Bei den Gemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht nicht oder ungenügend nachkommen, wird eine Ersatzvornahme, bei der die real entstehenden Kosten pro Tag und pro Asylsuchender verrechnet werden, durchgesetzt.

Die Asylsuchenden werden in der Gemeinde Sarmenstorf in gemeindeeigenen oder zugemieteten Wohnungen/Zimmern untergebracht.

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