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Steuererklärung ausfüllen

Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember ihren Wohnsitz in Sarmenstorf, Fahrwangen oder Uezwil hatten. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember befand. Bei Heirat, Scheidung oder Trennung ist der Zivilstand am 31. Dezember massgebend.

Personen, welche volljährig geworden sind, haben in diesem Jahr erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Tipps (Steuerwissen für Jugendliche) finden Sie unter www.steuern-easy.ch.

Die Software EasyTax hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Die Wegleitung und Merkblätter sowie das EasyTax-Programm können hier heruntergeladen werden.

Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen dem Regionalen Steueramt in Sarmenstorf ein. Je schneller Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die Veranlagung mit der definitiven Abrechnung erfolgen.

Das Regionale Steueramt dankt Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.

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