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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung für Ausländer

Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Merkblatt "Ordentliche Einbürgerung".

Wenn Sie der Meinung sind, die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Gemeindekanzlei auf (Terminvereinbarung). Anlässlich eines persönlichen Gespräches erhalten Sie eine Erstberatung sowie die notwendigen Gesuchsformulare (inkl. Beilagen). Wir informieren Sie auch, wann der staatsbürgerliche Test durchgeführt wird.

 

Erleichterte Einbürgerung

Für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides von erleichterten Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Auf der Homepage des SEM finden Sie diverse Merkblätter mit den Anforderungen für die erleichterte Einbürgerung.

Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

 

Einbürgerung von Schweizer Bürger in der Wohngemeinde

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in der selben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons oder wir informieren Sie gerne persönlich.

Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem offiziellen Formular und unter Beilage der erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen beim Gemeinderat einzureichen.

Die Gesuchsformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage des Kantons in elektronischer Form ausgefüllt werden.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt ordentliche Einbürgerung.pdf Download 0 Merkblatt ordentliche Einbürgerung.pdf
Merkblatt erleichtere Einbürgerung Ehegatte.pdf Download 1 Merkblatt erleichtere Einbürgerung Ehegatte.pdf
Merkblatt erleichtere Einbürgerung 3. Generation.pdf Download 2 Merkblatt erleichtere Einbürgerung 3. Generation.pdf
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