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Stundungsgesuch

Falls Sie den Steuerausstand nicht fristgerecht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen ein Stundungsgesuch auszufüllen und der Abteilung Finanzen einzureichen. Nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllte Formulare werden zurückgewiesen.

Bitte reichen Sie auch für die provisorischen Steuern ein schriftliches Stundungsgesuch ein, da auch die Betreibung von provisorischen Steuern zulässig ist.

Das Gesuch muss immer einen genauen Ratenzahlungsplan enthalten und eine Begründung, weshalb die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden können.

Das Stundungsgesuch können Sie online ausfüllen. Bitte drucken Sie es aus, legen die Belege bei und reichen es unterschrieben bei der Abteilung Finanzen ein.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.

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