Neue Biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip wird weiterhin angeboten. Somit besteht neu die Wahl zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte.
Wichtig für Reisende: Wer künftig mit der Identitätskarte innerhalb der EU reisen möchte, benötigt die neue biometrische Variante. Alternativ kann auch der biometrische Schweizer Pass verwendet werden. Eine nicht biometrische Identitätskarte, die ab dem 2. November 2026 ausgestellt wird, ist für Reisen innerhalb der EU nicht mehr gültig.
Die wichtigsten Neuerungen
Wie der biometrische Schweizer Pass verfügt auch die neue Identitätskarte über einen integrierten Chip. Dieser speichert ein Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke. Dadurch wird das Dokument besser vor Manipulationen und Fälschungen geschützt.
Die Beantragung der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig. An den Gebühren ändert sich gegenüber der bisherigen Identitätskarte ohne Chip nichts.
Welche Variante kommt infrage?
Biometrische Identitätskarte
Diese Variante eignet sich für Personen, die ihre Identitätskarte auch als Reisedokument innerhalb der EU verwenden möchten. Wer keinen biometrischen Schweizer Pass besitzt, sollte deshalb bei der Beantragung einer neuen Identitätskarte die biometrische Variante wählen.
Nicht biometrische Identitätskarte
Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Sie ist insbesondere für Personen geeignet, die das Dokument ausschliesslich als Identitätsnachweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Bereits ausgestellte nicht biometrische Identitätskarten können für Reisen innerhalb der EU weiterhin bis zum aufgedruckten Ablaufdatum verwendet werden, sofern sie vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden.
Nicht biometrische Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 ausgestellt werden, sind hingegen für Reisen innerhalb der EU nicht mehr gültig.
Beantragung der neuen Identitätskarte
Die beiden Varianten können bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden:
- Biometrische Identitätskarte: Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen kantonalen Ausweisstelle. Dort besteht auch die Möglichkeit, das Kombiangebot für einen Schweizer Pass und eine biometrische Identitätskarte zu nutzen.
- Nicht biometrische Identitätskarte: Diese kann wie bisher bei der zuständigen Wohngemeinde beantragt werden, sofern die Gemeinde diesen Dienst anbietet.
Termine für die Beantragung der biometrischen Identitätskarte können ab sofort vereinbart werden. Die Anträge werden jedoch erst ab dem 2. November 2026 entgegengenommen.
Weitere Informationen sind auf der Website schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Unterschied zwischen Identitätskarte und E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist nicht mit der elektronischen Identität (E-ID) gleichzusetzen. Bei der Identitätskarte handelt es sich um ein physisches, amtliches Identitäts- und Reisedokument. Die E-ID hingegen ermöglicht es, sich in der digitalen Welt elektronisch auszuweisen. Sie ist kein Reisedokument.