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Unterstützungsbeiträge

Das Kinderbetreuungsgesetz sowie das kommunale Kinderbetreuungsreglement regeln die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Sarmenstorf für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 24. November 2017 das Kinderbetreuungsreglement zur Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes. Das Reglement trat am 1. August 2018 (ab Schuljahr 2018/2019) in Kraft.

Das Kinderbetreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsreglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Das Kinderbetreuungsreglement regelt die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Weitergehende Erlasse, wie die Tarifordnung und die Standards/Richtlinien für Betriebsbewilligungen, stehen aufgrund des Kinderbetreuungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderates.

Gemäss Kinderbetreuungsreglement und Tarifordnung unterstützt die Gemeinde Sarmenstorf Erziehende einkommensabhängig mit Unterstützungsbeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Gemeinde Sarmenstorf arbeitet im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung mit der Gemeinde Meisterschwanden zusammen. Die beiden Antragsformulare sind daher vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen direkt an die Sozialen Dienste, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zu senden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt längstens drei Monate seit Antragstellung rückwirkend oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt.

 

Das Antragsformular sowie die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen (unter anderem die Tarifordnung) finden Sie in unserem Dienstleistungsangebot.

 

Informationen über das Angebot an Tagesstrukturen in unserer Gemeinde finden Sie hier.

 

 

 

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