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Gesamterneuerungswahlen - eingegangene Anmeldungen und Nachmeldefrist

21. August 2025
Kommissions- und Gemeinderatswahlen

Die ausführlichen Publikationen finden Sie in unserer Übersichtsseite zu den Gesamterneuerungswahlen 2026/2029.

Die Anmeldefrist für die Anmeldung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden ist am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, abgelaufen. 
 

Finanzkommission, Regionale Steuerkommission, Wahlbüro
Die Zahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze. Es wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Sarmenstorf zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 26. August 2025, 12 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
 

Gemeinderat, Gemeindeamman und Vizeammann
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR). Im ersten Wahlgang ist jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin wählbar (§ 30 Abs. 1 GPR).

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