Allgemeinverfügung - absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau ab 28. Juli
Der Kanton Aargau hat aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Dieses gilt ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12:00 Uhr und somit auch auf dem Gemeindegebiet Sarmenstorf.
Grund für das Verbot
Wälder, Fluren und Siedlungsgebiete sind durch die ausbleibenden Niederschläge und die andauernde Hitze stark ausgetrocknet. Die Gefahr von Wald- und Flurbränden ist im ganzen Kanton sehr hoch. Auch die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen befinden sich auf einem Tiefststand. Weitere Niederschläge sind gemäss MeteoSchweiz in den kommenden Tagen nicht in Sicht.
Die bisher geltenden Massnahmen reichen nicht mehr aus. Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat deshalb, gestützt auf eine Beurteilung durch die Abteilung Wald, die Aargauische Gebäudeversicherung, das KFS AG sowie in Absprache mit Bundesstellen und weiteren Kantonen, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet.
Was ist verboten?
- Jegliches offenes Feuer im Freien (inkl. Feuerstellen, Cheminée-Feuer im Freien, Grillieren mit offenem Feuer)
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art
- Weitere Details entnehmen Sie bitte der kantonalen Allgemeinverfügung
Wichtig
Bitte verhalten Sie sich in Wald und Flur besonders vorsichtig und melden Sie Rauch- oder Brandentwicklung umgehend der Feuerwehr (Notruf 118).
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 207 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot |
| Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 1 | Merkblatt_Stufe 5 |