Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) sowie das Dokument, auf welchem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll.
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt CHF 20.00. Ist dieselbe Unterschrift mehrfach zu beglaubigen, beläuft sich die Gebühr auf CHF 20.00 für die erste und auf CHF 5.00 für jede weitere Unterschrift.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Für die Beglaubigung von Kopien und Auszügen beträgt die Gebühr CHF 10.00 für die erste Seite und CHF 5.00 für jede weitere Seite.
Apostille
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |