ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung für Ausländer
Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Merkblatt "Ordentliche Einbürgerung".
Wenn Sie der Meinung sind, die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Gemeindekanzlei auf (Terminvereinbarung). Anlässlich eines persönlichen Gespräches erhalten Sie eine Erstberatung sowie die notwendigen Gesuchsformulare.
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Website des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Merkblatt ordentliche Einbürgerung (PDF, 81 kB) | Download | 0 | Merkblatt ordentliche Einbürgerung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |