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Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht Eltern beziehungsweise alleinerziehenden Elternteilen mit geringem Einkommen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe soll Sozialhilfebedürftigkeit verhindern. Elternschaft soll nicht sozialhilfeabhängig machen, sondern für sich einen Anspruch auf Leistungen auslösen können.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder entnehmen Sie dem untenstehenden Merkblatt.

Des Gesuch um Elternschaftsbeihilfe können Sie via Smart Service Portal direkt bei der Gemeinde einreichen. 

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Merkblatt_Elternschaftsbeihilfe_01.01.2024 (PDF, 71 kB) Download 0 Merkblatt_Elternschaftsbeihilfe_01.01.2024
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