Heimatausweis (via Smart Service Portal)
Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts bzw. bis maximal fünf Jahre ausgestellt. Falls es sich um einen Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Pflegeinstitution handelt, bitten wir Sie die Einwohnerkontrolle direkt zu kontaktieren.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 056 667 93 93 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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