Erbenverzeichnis (via Smart Service Portal)
Das Erbenverzeichnis enthält die gesetzlichen Erben und wird gestützt auf die Ausweise über den registrierten Familienstand und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt.
Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben festgehalten. Das Inventuramt bestätigt den Inhalt des Dokumentes mit Unterschrift.
Dem Erbenverzeichnis kommt nicht die Bedeutung einer Erbbescheinigung zu.
Benötigen Sie eine Bescheinigung über den Kreis der tatsächlich erbberechtigten Personen (z.B. für die Bank oder andere Amtsstellen)? Beantragen Sie beim zuständigen Bezirksgerichtspräsidium eine Erbbescheinigung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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