erleichterte Einbürgerung
Self-Check Einbürgerung
Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Link zum Self-CheckExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erleichterte Einbürgerung
Für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides von erleichterten Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Auf der Homepage des SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie diverse Merkblätter mit den Anforderungen für die erleichterte Einbürgerung.
Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Informationsblatt erleichterte Einbürgerung Ehegatte (PDF, 113 kB) | Download | 0 | Informationsblatt erleichterte Einbürgerung Ehegatte |
| Informationsblatt erleichterte Einbürgerung 3. Generation (PDF, 103 kB) | Download | 1 | Informationsblatt erleichterte Einbürgerung 3. Generation |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |