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Einbürgerung von Schweizern

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in der selben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder wir informieren Sie gerne persönlich.

Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem offiziellen Formular und unter Beilage der erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeind einzureichen.

Die Gesuchsformulare können in Papierform auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in elektronischer Form ausgefüllt werden.

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