Adress- und Personenauskünfte
Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
 - Interessennachweis
 - Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
 
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Einwohnerkontrolle | 056 667 93 93 | Kontaktformular |