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Ausländerausweis Verlängerung

Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden. Die Gebühren müssen direkt bei Antragstellung bezahlt werden (bar, EC-/Postcard oder Twint). Allfällige Nachverrechnungen bei aussergewöhnlicher Rechnungstellung durch das Amt für Migration und Integration bleiben vorbehalten. 

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf direkt nach Hause versandt, Absender: Staatssekretariat für Migration)
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)


Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.
 

Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen

  • Es erfolgt keine automatische Aufforderung zur Verlängerung, bei Ablauf erlischt die Bewilligung.
  • Persönliche Vorsprache am Schalter
  • gültiger, aktueller Arbeitsvertrag oder bei länger anhaltender Anstellung aktuelle Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)



Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.

Alle fünf Jahre oder bei erstmaliger Ausstellung eines Ausländerausweises im Kreditkartenformat müssen die biometrischen Daten beim Ausweiszentrum in Aarau erneuert/erhoben werden. Dazu wird nach Abgabe der Verfallsanzeige eine separate Einladung versandt. 

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief von uns erhalten. 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau.

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