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Elternschaftsbeihilfe Gesuch einreichen (via Smart Service Portal)

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe schliesst die Leistungen der eidg. Mutterschaftsversicherung nicht aus.

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