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Heimatausweis (via Smart Service Portal)

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis.

Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts bzw. bis maximal fünf Jahre ausgestellt. Falls es sich um einen Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Pflegeinstitution handelt, bitten wir Sie die Einwohnerkontrolle direkt zu kontaktieren.

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