Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Ausweise über den registrierten Familienstand und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten. Das Inventuramt bestätigt den Inhalt des Dokumentes mit Unterschrift.
Dem Erbenverzeichnis kommt nicht die Bedeutung einer Erbbescheinigung zu.
Benötigen Sie eine Bescheinigung über den Kreis der tatsächlich erbberechtigten Personen (z.B. für die Bank oder andere Amtsstellen)? Beantragen Sie beim zuständigen Bezirksgerichtspräsidium eine Erbbescheinigung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 667 93 93 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 30.00
Bemerkung
Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.