Informationen Ergänzungsleistungen
Falls die IV- oder AHV-Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) geprüft werden. Die EL vergüten ausserdem Kosten, welche wegen einer Krankheit oder einer Behinderung entstanden sind und von keiner Versicherung übernommen wurden.
Folgende Kosten werden vergütet:
- Kostenbeteiligungen an den Leistungen der Krankenkassen (Selbstbehalt und Franchise)
- Einfache und zweckmässige zahnärztliche Behandlungen
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
- Hilfsmittel, Diäten und Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
Das Gesuch um Kostenübernahme muss bei der SVA Aargau oder auf der SVA-Zweigstelle der Gemeinde beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.sva-ag.ch.