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Bedingtes Feuerverbot (Gefahrenstufe 4)

28. August 2026
Kanton senkt die Gefahrenstufe per 27. August 2026 um 12 Uhr auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" / Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten: 

Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf unten stehendem Merkblatt zu finden. 

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Merkblatt_Stufe_4 (PDF, 746 kB) Download 0 Merkblatt_Stufe_4
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