Bedingtes Feuerverbot (Gefahrenstufe 4)
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln
Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf unten stehendem Merkblatt zu finden.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt_Stufe_4 (PDF, 746 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Stufe_4 |